Gesetzliche Rahmenbedingungen

Bei der Betreuung ist wichtig, immer im Rahmen der Legalität zu bleiben.
Medipe garantiert einen Betreuungsdienst mit legalen Beschäftigungsverhältnissen für die Betreuungskräfte.
Seit der EU-Osterweiterung – und der damit verbundenen Dientsleistungsfreiheit – ist Firmen aus Osteuropa und somit auch einem Betreuungsdienst gestattet, Mitarbeiter zur Erbringung von Dienstleistungen z.B. nach Deutschland zu senden.
Die Mitarbeiter sind dabei steuer- und sozialversicherungspflichtig in ihrem Heimatland beschäftigt, was über das EU-Formular A1 nachgewiesen wird und das alle entsendeten Einsatzkräfte mit sich führen.

Medipe als Betreuungdienst-Vermittlung achtet streng darauf, dass alle polnische, rumänische und bulgarische Betreuungskräfte die entsprechende Endsendegenehmigung verfügen. Das polnische, rumänische bzw. bulgarische Personal kommt zu Ihnen und bleibt weiterhin beim polnischen Arbeitgeber angestellt.

MEDIPE verfügt über alle erforderlichen Bescheinigungen:

  • Eintragung in das Register der Betreiber von Arbeitsagenturen im September 2011;
  • Eintragung in das Register der Ausbildungseinrichtungen im September 2012 – für die Sprachkurse unserer Mitarbeiter;
  • Seit März 2013 Mitglied der Organisation für Wohlfahrtunternehmen (SAO) sowie in der Vereinigung der Agenturen für Arbeit (SAZ)
  • ISO Zertifikat 900 im Mai 2013